Staatsbesuch II.KK.HH. des Großherzogs Henri und der Großherzogin Maria Teresa in der Republik Türkei vom 18. bis 22. November 2013
Die Residenzen
Artikel 55 der Verfassung sieht vor, dass Residenzen dem Großherzog für die Ausübung seiner Funktionen zur Verfügung gestellt werden. Der großherzogliche Palast in Luxemburg und das Schloss Berg sind für seine persönliche Nutzung reserviert: Ersteres dient als sein Arbeitsplatz, während letzteres seine offizielle Residenz ist. Das Schloss Fischbach hingegen ist die private Residenz der großherzoglichen Familie.