Die Maison du Grand-Duc

Die Maison du Grand-Duc (Haus des Großherzogs) wurde durch ein großherzogliches Dekret gegründet, das am 9. Oktober 2020 von Großherzog Henri unterzeichnet wurde. Diese neue Verwaltung gibt dem Großherzog die notwendige administrative und logistische Unterstützung für die Ausübung seiner Rolle als Staatsoberhaupt.

Panneau Maison du Grand-Duc - Maréchalat de la Cour

Die Maison du Grand-Duc steht unter der Verantwortung des Hofmarschalls / der Hofmarschallin. Paul Dühr wurde am 25. Februar 2022 zum Hofmarschall ernannt. Er hat gegenüber dem Personal der Maison du Grand-Duc die Befugnisse, die einem Leiter der Staatsverwaltung zustehen.

Der Hofmarschall vertritt in der Ausübung seiner Pflichten den Großherzog. Er ist verantwortlich für die Organisation der offiziellen Aktivitäten des Großherzogs, die er als Staatsoberhaupt wahrnimmt. Er ist verantwortlich für die Beziehungen zwischen dem großherzoglichen Hof und der Regierung, sowie für die externe und interne Kommunikation der Maison du Grand-Duc. Er ist auch für die offiziellen Aktivitäten der Großherzogin, des Erbgroßherzogs, der Erbgroßherzogin und anderer Mitglieder ihrer Familie zuständig.

Der Hofmarschall hat den Vorsitz des Direktionskomitees, welcher zurzeit zusammengesetzt ist aus:

  • Yves Arend, Direktor des Hofmarschallamtes,
  • Marc Baltes, Berater des Großherzogs,
  • Gilio Fonck, Direktor für Verwaltung, Finanzen und Personal und
  • Oberst Robert Kohnen, Flügeladjutant und Direktor für Organisation und Sicherheit.

Die Ausgaben, die für den reibungslosen Betrieb der Maison du Grand-Duc im Staatsbudget aufgelistet sind, werden ab 2021 gemäß den staatlichen Regeln des Haushalts und der Buchführung eingetragen und gebucht.

Für den Personenschutz sind eigene Einheiten der großherzoglichen Polizei zuständig, unter deren Aufgabe auch der Schutz vom großherzoglichen Palast und von Schloss Berg fällt, welche der Staat dem Großherzog verfassungsgemäß zur Verfügung stellt. Dasselbe gilt für Schloss Fischbach, welches als Wohnsitz des Erbgroßherzogs oder des ehemaligen Großherzogs genutzt wird, und vom Staat unterhalten wird.

Die Maison du Grand-Duc wird jährlich einen Tätigkeitsbericht über die offiziellen Aktivitäten des großherzoglichen Hofes veröffentlichen, indem auch über die Ausführung des zugewiesenen Haushalts berichtet wird.

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